Ingenieurgesellschaft für Mensch, Arbeit und Technik

Bereich Dienstleistungen im Arbeitsschutz

 
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Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muß schriftlich erteilt werden.




 

Wir unterstützen Sie durch:


 
  • Durchführung einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung in Ihrem Betrieb

 
  • Nachweis der Befähigung durch eine theoretische und eine praktische Prüfung

 
  • Ausstellen der Teilnahmenachweise an die Teilnehmer

 
  • Der Unternehmer bekommt die durch uns vorbereiteten Fahrausweise zur Beauftragung der Staplerfahrer.

     

Für Fragen steht Ihnen das M.A.T.-Team gerne zur Verfügung!
Rufen Sie uns an (0178 / 63 73 222) oder senden Sie uns eine E-Mail.