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Lehrgangsinhalt:



A Fachübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und
Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

B Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich "Technik"
Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik

2. Handlungsbereich "Organisation"
Betriebliches Kostenwesen
Planungs-. Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Handlungsbereich "Führung und Personal"
Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement

Der AdA-Teil ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.






Zulassungsvoraussetzungen:


1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist zuzulassen,
wer 1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1.2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
1.3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
2.1 das Ablegen des Prüfungsteils Handlungsspezifische Basisqualifikation und
2.2 in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
2.3 den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kennt nisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen. erfolgen.
3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3.

     


 
Lehrgangsdauer:
 

Beginn: 01.2008 _____ Ende: 05/2011


     
   
 
Lehrgangszeiten (werden in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt!) :
 
 

Beginn Vormittags: ca. 09:30 Uhr _____ Ende Vormittags: ca. 12:30 Uhr

 
 

Beginn Nachmittags: ca. 14:30 Uhr _____ Ende Nachmittags: ca. 17:30 Uhr

 
     
   

Lehrgangsort : Ingolstadt/Regensburg

     
   

Lehrgangskosten : 6.900 Euro (Zahlbar in Raten)
Eine Förderung nach AFBG ist möglich.


     
   
  Den Lehrgangsantrag erhalten Sie hier.  
     

 

Für Fragen steht Ihnen das M.A.T.-Team gerne zur Verfügung!
Rufen Sie uns an (0941 / 584 1550) oder senden Sie uns eine
E-Mail