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Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Elektrotechnik

     
   
 
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Lehrgangsinhalt:



Fachübergreifende Basisqualifikationen
a) Rechtsbewusstes Handeln
b) Betriebswirtschaftliches Handeln
c) Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
d) Zusammenarbeit im Betrieb
e) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich „Technik”, mit der Wahlmöglichkeit:
a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
b) Automatisierungs- und Informationstechnik

2. Handlungsbereich "Organisation"
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-. Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Handlungsbereich "Führung und Personal"
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement

Der AdA-Teil ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.






Zulassungsvoraussetzungen:


1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist zuzulassen, wer
1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1.2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 18-monatige Berufspraxis oder
1.3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
2.1 den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils ''Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen'', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
2.2 in den in Absatz 1 Nr.1 und 2 genannten Fälle zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
2.3 den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Diese müssen vor dem Prüfungsteil ''Handlungsspezifische Qualifikation'' nachgewiesen werden.
3. Die geforderte Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs.3 der Verordnung haben.
4. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

     


 
Lehrgangsdauer:
 

Beginn: 01.2008 _____ Ende: 05/2011


     
   
 
Lehrgangszeiten (werden Absprache mit den Teilnehmern festgelegt!) :
 
 

Beginn Vormittags: ca. 09:30 Uhr _____ Ende Vormittags: ca. 12:30 Uhr

 
 

Beginn Nachmittags: ca. 14:30 Uhr _____ Ende Nachmittags: ca. 17:30 Uhr

 
     
   

Lehrgangsort : Ingolstadt/Regensburg

     
   

Lehrgangskosten : 6.900 Euro (Zahlbar in Raten)
Eine Förderung nach AFBG ist möglich.


     
   
  Den Lehrgangsantrag erhalten Sie hier.  
     

 

Für Fragen steht Ihnen das M.A.T.-Team gerne zur Verfügung!
Rufen Sie uns an (0941 / 584 1550) oder senden Sie uns eine
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