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Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Chemie

     
   
 
Lehrgangszeiten
 
   
  Lehrgangsantrag  

 

Lehrgangsinhalt:



A Fachübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und
Planung
Zusammenarbeit im Betrieb

B Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich "Chemische Produktion"
Verfahrenstechnik und Anlagentechnik
Chemische Prozesse und Verfahren *
Prozessleittechnik

2. Handlungsbereich "Führung, Organisation und Kommunikation"
Personalführung und -entwicklung
Betriebliches Kostenwesen
Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care)
Qualitätsmanagement
Information und Kommunikation

3. Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete"

Der AdA-Teil ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.






Zulassungsvoraussetzungen:


1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist zuzulassen,
wer 1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1.2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
1.3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
2.1 das Ablegen des Prüfungsteils Handlungsspezifische Basisqualifikation, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2.2 in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.
4. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen.
Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

     


 
Lehrgangsdauer:
 

Beginn: 15.11.2007 _____ Ende: 10/2010


     
   
 
Lehrgangszeiten (in Absprache mit den Teilnehmern) :
 
 

Beginn Vormittags: 09:30 Uhr _____ Ende Vormittags: 12:30 Uhr

 
 

Beginn Nachmittags: 14:30 Uhr _____ Ende Nachmittags: 17:30 Uhr

 
     
   

Lehrgangsort : Ingolstadt/Regensburg

     
   

Lehrgangskosten : 5.900 Euro (Zahlbar in Raten)
Eine Förderung nach AFBG ist möglich.

     
   
  Den Lehrgangsantrag erhalten Sie hier.  
     

Für Fragen steht Ihnen das M.A.T.-Team gerne zur Verfügung!
Rufen Sie uns an (0941 / 584 1550) oder senden Sie uns eine
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