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Weiterbildungs-BAföG (Meister -BAföG)
Für die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren werden bis max.
EUR 10.226,- gefördert, davon derzeit 30,5% durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen. Es ist nach einer zwei- bis sechsjährigen zins- und tilgungsfeien Karenzzeit in monatlichen Raten von mindestens EUR 128,- zurückzuzahlen. Für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen sowie für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und Alleinerziehende gibt es weitere Fördermöglichkeiten.
Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie in Ihrem Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde sowie im Internet unter www.meister-bafoeg.info oder beim Bundesbildungsministerium unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/6223634.

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Steuerliche Förderung
Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abgezogen werden. Darunter fallen alle „Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder sich ändernden Anforderungen anzupassen“. Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschalbetrag von EUR 920,- pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Eine unbeschränkte Berücksichtigung von Fort- und Weiterbildungskosten ist damit nur möglich, falls bereits anderweitige Werbungskosten von mindestens EUR 920,- angefallen sind.
Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine (zentrale Telefonnummer 030/30108610 und
www.bdl-online.de).

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Begabtenförderung
Für die Aufnahme in die Förderung ihrer Fortbildung können sich junge Absolventen der Berufsausbildung bewerben (nicht älter als 25 Jahre). Voraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als „gut“ (d. h. mindestens Note 1,9) oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
Informationen erteilt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung unter 0228 / 62931-0 oder im Internet unter www.begabtenfoerderung.de. Ansprechpartner finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort. (Für München und Oberbayern: IHK Tel.: 089 / 5116-625, HWK Tel. 089 / 5119-262). Achten Sie unbedingt darauf, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Arbeitsförderungsgesetz
Durch das Arbeitsamt können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben (=notwendige Förderung). Nehmen Sie in diesen Fällen unbedingt vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit Ihrem Arbeitsberater auf.

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Berufsförderungsdienst
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten (auch Wehrpflichtige) erhalten nach dem Soldatenversorgungsgesetz bei Teilnahme an einer Fachausbildung, die dem Erwerb einer Lebensgrundlage dient, auf Antrag eine Förderung.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater vom Berufsförderungsdienst.

Alle Angaben ohne Gewähr.


   

Downloads zum MeisterBAföG:

     
     


     


     


     


  Noch mehr Informationen zum MeisterBAföG finden Sie unter
http://www.meister-bafoeg.info.
 



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