1.Anmeldungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach Eingang der Anmeldung wird diese schriftlich bestätigt. Die Anmeldung wird mit Bestätigung und der Einladung zum Lehrgang verbindlich. M.A.T. kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung ablehnen.
2.Zahlungsbedingungen
Vertragspartner von M.A.T. ist der jeweilige gemeldete Teilnehmer.
Der Teilnehmer hat die Lehrgangsgebühren für die Lehrveranstaltung nach Erhalt der Rechnung, unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt oder Firma), spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests werden gesondert berechnet. Gesondert berechnet und fällig sind auch Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen. Die Gebühren sind unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu bezahlen.
3.Rücktritt und Kündigung
Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 25% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer nicht, wird grundsätzlich die volle Lehrgangsgebühr fällig.Der Rücktritt bzw. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
4.Absage von Lehrveranstaltungen
M.A.T. hat das Recht, Lehrveranstaltungen abzusagen. M.A.T. ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Lehrgangsgebühren zu erstatten.
M.A.T. hat das Recht einzelne Ausbildungstage abzusagen. M.A.T. wird die ausgefallenen Ausbildungstage einvernehmlich mit den Teilnehmern nachholen.
Ausgefallene Ausbildungstage berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Lehrgangsgebühr. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
5.Wechsel von Dozenten und Lehrgangsort
Ein Wechsel der Dozenten und/oder des Lehrgangsortes berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.
6.Haftung
M.A.T. haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht.Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des BGB für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch von M.A.T. oder deren Partnern verursachen. Der Teilnehmer trägt hierbei die Beweislast.
7.Sonstiges
Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis von M.A.T. oder nach schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Dozenten vervielfältigt werden. Verstösse dagegen werden strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
Nach erfolgloser, schriftlicher Abmahnung des Teilnehmers wegen Fehlverhaltens, unerlaubter Vervielfältigung von Unterlagen oder Verstoss gegen Sicherheitsbestimmungen können zum Ausschluss vom Lehrgang führen. Ein Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühr besteht dann nicht.
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