Die neue Gefahrstoffverordnung ist seit dem 01.02.2005 in Kraft. Jedes Unternehmen, hat zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden.
Ist dies der Fall, so sind alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. |