Ingenieurgesellschaft für Mensch, Arbeit und Technik

Bereich Dienstleistungen im Arbeitsschutz

 
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Die neue Gefahrstoffverordnung ist seit dem 01.02.2005 in Kraft. Jedes Unternehmen, hat zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden.

Ist dies der Fall, so sind alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen.


  Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über entsprechende Kenntnisse, dann muss er sich fachkundig beraten lassen.
Als fachkundig gelten insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Fachkundig können auch externe Berater und Unternehmen sein.
 
 

Wir unterstützen Sie durch:


 
  • Erfassung der Gefahrstoffe und der Betriebsstruktur

 
 
  • Einstufung und Dokumentation der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten nach dem Schutzstufenkonzept

 
  • Erstellen eines datenbankgestützten Gefahrstoffverzeichnisses

 
  • Erarbeitung von arbeitsplatz- und stoffbezogenen Betriebsanweisungen

 
  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisung der Mitarbeiter vor Ort

     

Für Fragen steht Ihnen das M.A.T.-Team gerne zur Verfügung!
Rufen Sie uns an (0178 / 63 73 222) oder senden Sie uns eine E-Mail.